Erbauseinandersetzung & Erbschaftsteuer
Ermittlung des Verkehrswerts zur gerechten Aufteilung unter Miterben oder zur Vorlage bei der Erbschaftsteuererklärung.
DEKRA-zertifizierte Immobilienbewertung — erstellt nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021, neutral und mit Ortskenntnis in Ostfriesland.
Erreichbar Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Ein Verkehrswertgutachten wird aus ganz unterschiedlichen Anlässen benötigt. Die folgenden Situationen sind gleichermaßen häufig:
Ermittlung des Verkehrswerts zur gerechten Aufteilung unter Miterben oder zur Vorlage bei der Erbschaftsteuererklärung.
Objektive Wertermittlung als Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen einer Scheidung.
Nachvollziehbare Wertermittlung bei der Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Gutachterlicher Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem vom Finanzamt typisierend ermittelten Wert, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Belastbare Wertgrundlage bei Auseinandersetzungen, beim Auskauf von Miteigentümern oder wenn ein Preis gegenüber Dritten nachvollziehbar belegt werden muss.
Das Gutachten ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).
Meine Gutachten gründen auf mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche sowie auf regionaler Marktkenntnis in Ostfriesland und Niedersachsen. Meine Gutachten erstelle ich neutral und nach den fachlichen Standards der Immobilienwertermittlung.
Fachgebiet laut Zertifikat: Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke, zum Beispiel Standard-Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser, ohne Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte.
Einsatzgebiet: Landkreise Aurich, Leer und Wittmund, Stadt Emden und angrenzende Regionen in Ostfriesland.
Ihre Immobilie bewerte ich gewissenhaft nach den anerkannten Standards der Immobilienwertermittlung auf Grundlage des § 194 BauGB und der ImmoWertV 2021. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich dabei stets nach Ihrem Objekt und wird nachvollziehbar begründet.
Den ermittelten Wert prüfe ich sorgfältig auf seine Marktgerechtigkeit, bevor er in Ihr Gutachten einfließt. So erhalten Sie eine belastbare und neutrale Einschätzung, auf die Sie sich verlassen können.
Ich bin André Kochanek, Immobiliengutachter aus Großefehn. Seit mehr als 20 Jahren bin ich in der Bau- und Immobilienbranche tätig, unter anderem als Geschäftsführer eines Baustoffunternehmens und in der Projektbegleitung von Innenausbau und Hochbau. Seit 2023 widme ich mich der Immobilienwertermittlung.
Im August 2026 habe ich die DEKRA-Zertifizierung als Sachverständiger Immobilienbewertung D1 bestanden. Das Zertifikat ist bis zum 23.08.2029 gültig. Ihr Objekt kenne ich aus der Praxis, und die Region Ostfriesland ist mein Zuhause.
Im Erstgespräch höre ich Ihnen zu und kläre mit Ihnen, was für Ihren Anlass nötig ist.
ab 3.570 € inkl. USt.
Der verbindliche Festpreis wird nach dem kostenlosen Erstgespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen ermittelt und vor Vertragsschluss schriftlich festgehalten.
Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise gemäß Preisangabenverordnung, da sich das Angebot überwiegend an Privatkunden richtet. Für andere Objektarten wird der Preis individuell im Erstgespräch ermittelt.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären Ihr Anliegen und den Anlass der Bewertung — unverbindlich und kostenfrei.
Sichtung der Unterlagen & verbindliches Festpreis-Angebot
Nach Sichtung der verfügbaren Objektunterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.
Beauftragung & Vertrag
Mit Ihrer Beauftragung wird der Festpreis vertraglich festgehalten.
Ortstermin
Besichtigung des Objekts vor Ort und Aufnahme der bewertungsrelevanten Merkmale.
Erstellung des Gutachtens
Auswertung aller Daten und Ausarbeitung des Gutachtens nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021.
Übergabe des Gutachtens
Sie erhalten das fertige Gutachten inklusive Erläuterung der Ergebnisse.
Die marktübliche Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Objektart etwa 4 bis 8 Wochen ab Beauftragung.
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus beginnen meine Verkehrswertgutachten ab 3.570 € inkl. USt. Der genaue Preis hängt von Objektart, Größe, Zustand, Datenlage und Aufwand ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot. Der Festpreis steht vor Vertragsschluss fest.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist eine ausführliche und nachvollziehbar begründete Wertermittlung und keine Schätzung. Dazu gehören der Ortstermin, die Beschaffung und Auswertung von Unterlagen und Marktdaten, die Ermittlung des Bodenwerts, die Wertermittlung mit mehreren Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung und die schriftliche Ausarbeitung mit Begründung. Eine kostenlose Online- oder Maklerbewertung dient meist der ersten Orientierung und ersetzt dieses Gutachten nicht.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Wert belegt werden muss oder strittig ist, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung unter Miterben, beim Auskauf eines Miterben oder gegenüber dem Finanzamt. Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB außerdem eine Wertermittlung verlangen, deren Kosten der Nachlass trägt. Ob ein Gutachten in Ihrem Fall erforderlich ist, besprechen wir im Erstgespräch.
Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie nach typisierenden Regeln. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dafür nennt das Gesetz regelmäßig Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden.
Meine Gutachten sind ausführlich begründet und mit belegten Marktdaten unterlegt, sodass jeder Schritt der Wertermittlung nachvollziehbar ist. Das schafft die beste Grundlage dafür, dass das Finanzamt den Wert anerkennt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das Finanzamt selbst, eine Garantie kann niemand geben.
Im Zugewinnausgleich zählt der Verkehrswert zu festen Stichtagen. Für das Endvermögen ist das der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Gehörte die Immobilie schon vor der Ehe zum Vermögen eines Partners oder wurde sie geerbt oder geschenkt, ist zusätzlich der Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. des Erwerbs maßgeblich (§ 1374 BGB). Ein Gutachten muss sich deshalb auf den jeweils maßgeblichen Stichtag beziehen, bei Bedarf auf beide. Beauftragen beide Ehepartner gemeinsam einen Gutachter, kann das Kosten und Streit verringern. Die Stichtage in Ihrem Fall klären wir im Erstgespräch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Üblich sind ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte oder der Lageplan, Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten, eine Wohnflächenberechnung, der Energieausweis (falls vorhanden), Nachweise über Modernisierungen sowie Urkunden zu Rechten und Lasten. Bei vermieteten Objekten kommen die Mietverträge hinzu. Was bei Ihnen fehlt, besprechen wir im Erstgespräch.
Die marktübliche Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Objektart etwa 4 bis 8 Wochen ab Beauftragung. Gibt es Fristen, zum Beispiel beim Finanzamt, nennen Sie diese bitte im Erstgespräch.
Maklerbewertungen und Online-Bewertungen sind meist kostenlos und dienen der ersten Orientierung, etwa für einen Angebotspreis. Der Begriff Kurzgutachten ist rechtlich nicht einheitlich definiert. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV ist dagegen eine ausführliche, nachvollziehbar begründete Wertermittlung, die als belastbare Grundlage gegenüber Miterben, Ehepartnern oder Behörden dienen kann.
Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten ersetzt kein gerichtliches Sachverständigengutachten. Beauftragt ein Gericht im Streitfall einen Sachverständigen, wählt es diesen selbst aus (§ 404 ZPO). Mein Gutachten kann aber eine fundierte Grundlage für Verhandlungen, einen Vergleich oder die Argumentation gegenüber der Gegenseite sein.
Ich bewerte Wohnimmobilien in Ostfriesland, zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Grundstücke. Ob Ihr Objekt dazu passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch. Dort klären wir auch, welche Besonderheiten das Objekt hat und wie das Gutachten für Ihren Zweck am besten aufgebaut wird.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch für Ihr Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich per WhatsApp oder über das Formular. Ich melde mich so bald wie möglich.