Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Ostfriesland

DEKRA-zertifizierte Immobilienbewertung — erstellt nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021, neutral und mit Ortskenntnis in Ostfriesland.

Erreichbar Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Anlässe für ein Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten wird aus ganz unterschiedlichen Anlässen benötigt. Die folgenden Situationen sind gleichermaßen häufig:

Erbauseinandersetzung & Erbschaftsteuer

Ermittlung des Verkehrswerts zur gerechten Aufteilung unter Miterben oder zur Vorlage bei der Erbschaftsteuererklärung.

Scheidung & Zugewinnausgleich

Objektive Wertermittlung als Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen einer Scheidung.

Schenkung

Nachvollziehbare Wertermittlung bei der Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Vorlage beim Finanzamt

Gutachterlicher Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem vom Finanzamt typisierend ermittelten Wert, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Kauf & Verkauf

Belastbare Wertgrundlage bei Auseinandersetzungen, beim Auskauf von Miteigentümern oder wenn ein Preis gegenüber Dritten nachvollziehbar belegt werden muss.

Leistungsinhalt: Was Sie erhalten

Das Gutachten ermittelt den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).

  • Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB unter Anwendung der ImmoWertV 2021
  • Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens je nach Objektart — Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren
  • Ortstermin zur Besichtigung und Aufnahme des Objektzustands
  • Auswertung amtlicher Daten, u. a. Bodenrichtwerte sowie Grundbuch- und Katasterauszüge
  • Ausarbeitung als Vollgutachten mit nachvollziehbarer Dokumentation der Wertermittlung

Muster-Inhaltsverzeichnis eines Gutachtens als PDF

Qualifikation und Neutralität

Meine Gutachten gründen auf mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in der Bau- und Immobilienbranche sowie auf regionaler Marktkenntnis in Ostfriesland und Niedersachsen. Meine Gutachten erstelle ich neutral und nach den fachlichen Standards der Immobilienwertermittlung.

DEKRA Zertifizierungssiegel, Standard Sachverständige/r für Immobilienbewertung D1, Standard EFH/ZFH, gültig bis 08/2029 DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1

Zertifikats-Registrier-Nr. PC26413-00220, gültig bis 23.08.2029.
Eine Überprüfung der Zertifizierung ist auf Anfrage bei der DEKRA Certification GmbH möglich (perszert@dekra.com).

Fachgebiet laut Zertifikat: Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke, zum Beispiel Standard-Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser, ohne Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte.

Einsatzgebiet: Landkreise Aurich, Leer und Wittmund, Stadt Emden und angrenzende Regionen in Ostfriesland.

Sorgfältige und marktgerechte Wertermittlung

Ihre Immobilie bewerte ich gewissenhaft nach den anerkannten Standards der Immobilienwertermittlung auf Grundlage des § 194 BauGB und der ImmoWertV 2021. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich dabei stets nach Ihrem Objekt und wird nachvollziehbar begründet.

Den ermittelten Wert prüfe ich sorgfältig auf seine Marktgerechtigkeit, bevor er in Ihr Gutachten einfließt. So erhalten Sie eine belastbare und neutrale Einschätzung, auf die Sie sich verlassen können.

Ihr Ansprechpartner

André Kochanek, Immobiliengutachter in Großefehn

Ich bin André Kochanek, Immobiliengutachter aus Großefehn. Seit mehr als 20 Jahren bin ich in der Bau- und Immobilienbranche tätig, unter anderem als Geschäftsführer eines Baustoffunternehmens und in der Projektbegleitung von Innenausbau und Hochbau. Seit 2023 widme ich mich der Immobilienwertermittlung.

Im August 2026 habe ich die DEKRA-Zertifizierung als Sachverständiger Immobilienbewertung D1 bestanden. Das Zertifikat ist bis zum 23.08.2029 gültig. Ihr Objekt kenne ich aus der Praxis, und die Region Ostfriesland ist mein Zuhause.

Im Erstgespräch höre ich Ihnen zu und kläre mit Ihnen, was für Ihren Anlass nötig ist.

Kosten im Überblick

ab 3.570 € inkl. USt.

Gültig für die Verkehrswertermittlung eines Einfamilien- oder Zweifamilienhauses

Der verbindliche Festpreis wird nach dem kostenlosen Erstgespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen ermittelt und vor Vertragsschluss schriftlich festgehalten.

Was im Preis enthalten ist

  • Kostenloses Erstgespräch und Sichtung der Unterlagen
  • Ortstermin mit Besichtigung und Aufnahme des Objekts
  • Recherche und Auswertung von Bodenrichtwerten, Marktdaten und amtlichen Unterlagen
  • Ermittlung des Bodenwerts und Wertermittlung mit mehreren Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung
  • Schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens mit nachvollziehbarer Begründung
  • Erläuterung des Ergebnisses bei der Übergabe

Ablauf Ihres Gutachtenauftrags

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären Ihr Anliegen und den Anlass der Bewertung — unverbindlich und kostenfrei.

2

Sichtung der Unterlagen & verbindliches Festpreis-Angebot

Nach Sichtung der verfügbaren Objektunterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot.

3

Beauftragung & Vertrag

Mit Ihrer Beauftragung wird der Festpreis vertraglich festgehalten.

4

Ortstermin

Besichtigung des Objekts vor Ort und Aufnahme der bewertungsrelevanten Merkmale.

5

Erstellung des Gutachtens

Auswertung aller Daten und Ausarbeitung des Gutachtens nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021.

6

Übergabe des Gutachtens

Sie erhalten das fertige Gutachten inklusive Erläuterung der Ergebnisse.

Die marktübliche Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Objektart etwa 4 bis 8 Wochen ab Beauftragung.

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus beginnen meine Verkehrswertgutachten ab 3.570 € inkl. USt. Der genaue Preis hängt von Objektart, Größe, Zustand, Datenlage und Aufwand ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot. Der Festpreis steht vor Vertragsschluss fest.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten teurer als eine kostenlose Bewertung?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist eine ausführliche und nachvollziehbar begründete Wertermittlung und keine Schätzung. Dazu gehören der Ortstermin, die Beschaffung und Auswertung von Unterlagen und Marktdaten, die Ermittlung des Bodenwerts, die Wertermittlung mit mehreren Verfahren zur gegenseitigen Plausibilisierung und die schriftliche Ausarbeitung mit Begründung. Eine kostenlose Online- oder Maklerbewertung dient meist der ersten Orientierung und ersetzt dieses Gutachten nicht.

Brauche ich bei einer Erbschaft ein Gutachten?

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Wert belegt werden muss oder strittig ist, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung unter Miterben, beim Auskauf eines Miterben oder gegenüber dem Finanzamt. Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 BGB außerdem eine Wertermittlung verlangen, deren Kosten der Nachlass trägt. Ob ein Gutachten in Ihrem Fall erforderlich ist, besprechen wir im Erstgespräch.

Kann ein Gutachten bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer helfen?

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie nach typisierenden Regeln. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dafür nennt das Gesetz regelmäßig Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden.

Meine Gutachten sind ausführlich begründet und mit belegten Marktdaten unterlegt, sodass jeder Schritt der Wertermittlung nachvollziehbar ist. Das schafft die beste Grundlage dafür, dass das Finanzamt den Wert anerkennt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das Finanzamt selbst, eine Garantie kann niemand geben.

Wie wird der Wert bei einer Scheidung ermittelt?

Im Zugewinnausgleich zählt der Verkehrswert zu festen Stichtagen. Für das Endvermögen ist das der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Gehörte die Immobilie schon vor der Ehe zum Vermögen eines Partners oder wurde sie geerbt oder geschenkt, ist zusätzlich der Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. des Erwerbs maßgeblich (§ 1374 BGB). Ein Gutachten muss sich deshalb auf den jeweils maßgeblichen Stichtag beziehen, bei Bedarf auf beide. Beauftragen beide Ehepartner gemeinsam einen Gutachter, kann das Kosten und Streit verringern. Die Stichtage in Ihrem Fall klären wir im Erstgespräch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Welche Unterlagen benötige ich?

Üblich sind ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte oder der Lageplan, Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten, eine Wohnflächenberechnung, der Energieausweis (falls vorhanden), Nachweise über Modernisierungen sowie Urkunden zu Rechten und Lasten. Bei vermieteten Objekten kommen die Mietverträge hinzu. Was bei Ihnen fehlt, besprechen wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Die marktübliche Bearbeitungsdauer beträgt je nach Umfang und Objektart etwa 4 bis 8 Wochen ab Beauftragung. Gibt es Fristen, zum Beispiel beim Finanzamt, nennen Sie diese bitte im Erstgespräch.

Worin unterscheidet sich ein Verkehrswertgutachten von einer Maklerbewertung oder einem Kurzgutachten?

Maklerbewertungen und Online-Bewertungen sind meist kostenlos und dienen der ersten Orientierung, etwa für einen Angebotspreis. Der Begriff Kurzgutachten ist rechtlich nicht einheitlich definiert. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV ist dagegen eine ausführliche, nachvollziehbar begründete Wertermittlung, die als belastbare Grundlage gegenüber Miterben, Ehepartnern oder Behörden dienen kann.

Wird das Gutachten vor Gericht anerkannt?

Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten ersetzt kein gerichtliches Sachverständigengutachten. Beauftragt ein Gericht im Streitfall einen Sachverständigen, wählt es diesen selbst aus (§ 404 ZPO). Mein Gutachten kann aber eine fundierte Grundlage für Verhandlungen, einen Vergleich oder die Argumentation gegenüber der Gegenseite sein.

Welche Immobilie bewerten Sie?

Ich bewerte Wohnimmobilien in Ostfriesland, zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Grundstücke. Ob Ihr Objekt dazu passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch. Dort klären wir auch, welche Besonderheiten das Objekt hat und wie das Gutachten für Ihren Zweck am besten aufgebaut wird.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch für Ihr Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

  • Adresse
    Achterlangsweg 10a
    26629 Großefehn
  • Telefon 01520-9085580
  • WhatsApp 0173-1763828
  • E-Mail info@akroval.de
  • Erreichbarkeit

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.
    Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich per WhatsApp oder über das Formular. Ich melde mich so bald wie möglich.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich melde mich so bald wie möglich bei Ihnen.
Beim Senden ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie direkt an info@akroval.de.